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1. Untersuchungsaussschuss

Der Verteidigungsausschuss hat sich am 16. Dezember 2009 als Untersuchungsausschuss konstituiert. Der Verteidigungsausschuss ist der einzige Ausschuss im Deutschen Bundestag, dem es nach der Verfassung erlaubt ist, sich selbst als Untersuchungsausschuss einzusetzen, wenn dies mindestens ein Viertel seiner Mitglieder verlangt (Artikel 45a Absatz 2 des Grundgesetzes).

Pressevertreter
Der Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe, den Luftangriff auf zwei von Taliban entführte Tanklastwagen am 3./4. September, die diesbezügliche Aufklärungs- und Informationspraxis der Bundesregierung sowie die Vereinbarkeit der gewählten Vorgehensweise mit nationalen und multinationalen politischen, rechtlichen und militärischen Vorgaben für den Einsatz in Afghanistan zu untersuchen. »Untersuchungsauftrag im Wortlaut

Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses sind mit denen im Verteidigungsausschuss identisch. Damit gehören dem Untersuchungsausschuss insgesamt 34 Mitglieder an, den Vorsitz hat Susanne Kastner inne. Der Untersuchungsausschuss tagt künftig in Sitzungswochen donnerstags um 14:00 Uhr.

Die letzten beiden Male hat sich der Verteidigungsausschuss in den Jahren 1998 und 2006 als Untersuchungsausschuss konstituiert. Dabei ging es um die Untersuchung rechtsextremistischer Vorfälle in der Bundeswehr (1998) sowie um die Vorwürfe von Murat Kurnaz, er sei in Afghanistan von Angehörigen der Bundeswehr misshandelt worden (2006).

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