SPD-Bundestagsfraktion
Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei angehören. Im 17. Deutschen Bundestag sind fünf Fraktionen vertreten und der SPD-Bundestagsfraktion gehören 146 Abgeordneten an.
Die Arbeit einer großen Fraktion muss geplant, koordiniert und organisiert werden. Dies ist die Aufgabe des Fraktionsvorstandes. Er berät die langfristigen Ziele und bereitet die aktuelle parlamentarische Arbeit vor. Die Entscheidungen treffen aber alle Abgeordneten in den Fraktionssitzungen nach Information und Diskussion in den jeweiligen Ausschussarbeitsgruppen.
Für die laufenden Geschäfte ist der Geschäftsführende Fraktionsvorstand zuständig. Er setzt sich aus dem Fraktionsvorsitzenden mit seinen von der Fraktion gewählten Stellvertreter/innen und Parlamentarischen Geschäftsführer/innen zusammen.
Die Stellvertretenden Vorsitzenden sind an erster Stelle für bestimmte politische Bereiche zuständig. Sie koordinieren die Arbeit der Arbeitsgruppen aus den ihnen zugeordneten Bereichen. Für die Durchführung der organisatorischen Aufgaben der Fraktionsverwaltung sind die Parlamentarischen Geschäftsführer verantwortlich.
Der Fraktionsvorstand trifft sich in Sitzungswochen am Montagabend, um die Fraktionssitzung vorzubereiten.
Am Dienstag um 15:00 Uhr treffen sich in der Regel die einzelnen Fraktionen im Reichstagsgebäude.
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